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Schnelltests in der Praxis

Vom Gesundheitsamt haben wir die Genehmigung zur Durchführung von Bürgertestungen ab dem 29.03.2021 erhalten. Jeder Bürger hat 1 x die Woche Anrecht auf eínen kostenlosen Schnelltest. Somit können wir sowohl unseren Patienten, die sowieso zu einem Termin in der Praxis sind (ohne Terminabsprache), als auch weiteren Personen (mit Terminabsprache )diese kostenlosen Schnelltests anbieten.

Weitere Informationen auch zur Terminabsprache und zum Ablauf finden Sie hier.


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